Sicher und anonym
Softwarebasierte, über den Browser erreichbare geschützte Meldestelle
Anonyme Einreichung der Meldungen über Online-Fragebogen
Moderne Verschlüsselungs
Individuell
Branding-Möglichkeiten anhand Ihres Corporate Designs
Bereits eingerichtete Fallmanagement-Accounts
Open Source basiert – auf Wunsch erweiterbar
Richtlinienkonform
100% DSGVO-konform
Gesetzlich konformes Fallmanagement
Hosting in einem deutschen Rechenzentrum inkl. Backup-Prozess (ISO/IEC 27001:2013)
Unsere Leistungen und Preise
Unsere Tarife richten sich nach Ihrer Unternehmensgröße. Hier können Sie einen detaillierten Überblick auf unsere Leistungen und Preise erhalten.
Standard
bis 99 Mitarbeitende
- Ihr Unternehmenslogo
- 2 Fallmanager-Accounts inklusive
- Sichere Datenspeicherung in Deutschland
- ISO/IEC 27001-2013-zertifiziertes Rechenzentrum
- deutsches Rechenzentrum mit Ökostrom
PREMIUM
bis 299 Mitarbeitende
- Ihr Unternehmenslogo
- Farbindividualisierung
- Unternehmens-Subdomain
- 5 Fallmanager-Accounts inklusive
- 2 Supportfälle / Monat inklusive
- ISO/IEC 27001:2013-zertifiziertes Rechenzentrum
- Sichere Datenspeicherung in Deutschland
ENTERPRISE
ab 300 Mitarbeitende
- Individuelles Branding
- Customization des Systems
Jetzt sparen!
Wenn Sie jetzt beauftragen, schenken wir Ihnen die Monatsgebühr bis einschließlich November 2023. Sie bezahlen damit erst ab Inkrafttreten der Verordnung Ihre Monatsgebühr.
Fragen unserer Kunden
Das Gesetz regelt den Schutz hinweisgebender und betroffener Personen im beruflichen
Kontext. Eine hinweisgebende oder betroffene Person soll geschützt werden, wenn sie Verstöße
gegen Rechtsnormen und Vorschriften aus Bereichen wie Arbeits- und Gesundheitsschutz,
Produktsicherheit, Umweltschutz oder Datenschutz meldet
Am 02.07.2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten,
welches Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, bis zum 17.12.2023 eine
Meldestelle für Hinweisgeberverfahren einzurichten. Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden
gilt die Regelung bereits.
Um die gesetzlichen Anforderungen an die Meldestelle für Hinweisgeberverfahren zu erfüllen,
eignet sich ein IT-gestütztes System in Form einer Software. Es muss sichergestellt werden, dass
nur zuständige Personen auf die eingehenden Meldungen zugreifen können. Die Identität der
hinweisgebenden Personen muss geschützt werden, damit keine Nachteile für sie entstehen.
Wir freuen uns auf Sie!
Sie haben Interesse an unserem digitalen Hinweisgebersystem? Dann füllen Sie unser Formular aus. Einfach angeben, wie groß Ihr Unternehmen ist und schon erstellen wir Ihnen ein passgenaues Angebot.